Sonstige soziale Hilfen


Herzlich willkommen auf der Seite des Fachdienstes Sonstige soziale Hilfen. Nachfolgend finden Sie die Aufgaben des Fachdienstes.

Der Fachdienst Sonstige soziale Hilfen ist für die Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für die Aufgabenerfüllung nach dem Betreuungsbehördengesetz verantwortlich.

Aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes werden Leistungen an Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber bis zum Zeitpunkt der Ausreise gezahlt. Zu diesen Leistungen gehören Grundleistungen in Form eines Regelbedarfes, Gesundheitskosten, einmalige Leistungen sowie Unterkunftskosten.

Termine für den Bereich Asyl finden Sie hier (in der Suchleiste "Terminvereinbarung online" eingeben).

 

Durch die Betreuungsbehörde werden u. a. die Betreuungsgerichte unterstützt. Die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde beraten alle Interessierten zu Fragen im Betreuungsrecht und unterstützen bei der Beantragung einer Betreuung. Sie informieren zu Möglichkeiten der Vorsorge und führen Beglaubigungen durch.

Frau Caroline Berge
Fachdienst Sonstige soziale Hilfen
Leiterin Fachdienst
Kontaktdaten